Vereinsrecht

Gemeinnützigkeitsrecht – Neuregelungen ab 2021

  • Erhöhung der  Freibeträge für Übungsleiter
  • Erhöhung der  Ehrenamtspauschale
  • neue steuerbegünstigte Zwecke: Klimaschutz, Diskriminierung, Ortsverschönerung, Freifunk, Friedhöfe
  • Regelung der zeitnahen Mittelverwendung: Gemeinnützige Vereine mit jährlichen Einnahmen von 45.000 € oder weniger unterliegen jetzt nicht mehr den strengen Maßstäben der zeitnahen Mittelverwendung. Diese Neuregelung soll insbesondere zu einem Bürokratieabbau bei kleineren Vereinen beitragen.
  • Höhere Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben möglich: die geltende Freigrenze hat der Gesetzgeber nun auf 45.000 € angehoben.
  • Betragsgrenze für vereinfachten Zuwendungsnachweis auf 300 Euro erhöht
  • Muster für  Spendenbescheinigungen

Bildung von Rücklagen: Nachholung der Bildung von freien Rücklagen ist seit 2014 in den nächsten 2 Jahren möglich.

neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018: neue Regelungen gelten auch für Vereine

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