Mit fünf Millionen Euro fördert die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs. Dafür können mit Start der neuen Förderrichtlinie ab April bis zu 150.000 Euro für einzelne investive Maßnahmen auf Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie beantragt werden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds.

Hintergrund ist dabei, dass es in vielen kleinen Gemeinden und Ortsteilen gute Ideen und Projekte für mehr solidarisches Miteinander gibt, die aber manchmal in kein Förderprogramm passen. Die Umsetzung solcher Ideen und Projekte soll unterstützt werden.

Gefördert werden kann etwa die Anschaffung eines elektrischen Dorfautos oder von Tablets, um Seniorinnen und Senioren fit zu machen für die digitale Kommunikation. Auch die Erweiterung von Sportaußenflächen oder die Anschaffung einer Bühne, um kleine Festivals zu organisieren, könnten unterstützt werden.

Das Programmvolumen von fünf Millionen Euro verteilt sich auf die Jahre 2022 (1.725.000 Euro), 2023 (1.725.000 Euro) und 2024 (1.550.000 Euro). Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Förderfähig sind investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
Die Anträge können jeweils in bestimmten Zeitabschnitten gestellt werden („Call-Verfahren“), die gesondert u.a. auf der Internetseite der ILB bekanntgegeben werden. Die erste Runde des Call-Verfahrens startet voraussichtlich im April 2022.
Alle Infos stehen auf der Internetseite der ILB (www.ilb.de).