Freiwilligendienste/ Bundesfreiwilligendienst

Seit 1964 haben Jugendliche, die jünger als 27 Jahre sind, die Möglichkeit ein Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren. Hier können Einblicke in ein mögliches späteres Berufsfeld gewonnen sowie viele nützliche Erfahrungen und Kontakte gesammelt werden.
Neben dem sozialen Bereich sind Freiwilligendienste auch auf dem Umweltsektor, in der Kultur, den Medien, im Vereinssport und im Ausland möglich. Für alle gelten dabei die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen:

  • Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, darf aber das 27. noch nicht vollendet haben
  • Die Zeit beträgt mindestens 6 und höchstens 18 Monate
  • Das Freiwillige Jahr beginnt am 1.August oder 1.September eines jeden Jahres
  • Vollzeitbeschäftigung mit mind. 26 Urlaubstagen
  • Es finden Bildungsseminare statt, die wahrgenommen werden müssen
  • Es wird ein Taschengeld und die Verpflegung gezahlt (je nach den örtlichen Bedingungen auch die Unterkunft)
  • Beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Kindergeld und Kinderfreibeträge bleiben weiter bestehen
  • Die Zeit wird für die Altersversorgung angerechnet

Das Freiwillige Jahr kann für bestimmte Ausbildungen als Vorpraktikum anerkannt werden.
Seit August 2002 können sich auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer für ein Freiwilliges Jahr entscheiden. Sie müssen dann 12 statt 10 Monate gemeinnützige Arbeit leisten und bekommen entschieden weniger Geld als ein Zivildienstleistender. Aber während diese in einem Verein nicht Dienst leisten dürfen, dem sie selbst bereits angehören, gilt für ein Freiwilliges Jahr keine solche Beschränkung.Träger eines Freiwilligen Sozialen Jahres sind das DRK, die AWO, der Internationale Bund, Internationale Jugend- und Gemeinschaftsdienste Potsdam, das Jugendaufbauwerk Berlin sowie die Jugendorganisationen der evangelischen und katholischen Kirchen.

Mehr dazu auf den trägereigenen Internetseiten oder unter  www.pro-fsj.de bzw.  www.ijgd.deBei Auskünften und Anmeldungen für ein Freiwilliges Jahr im Land Brandenburg ist der Landesjugendring Brandenburg der richtige Ansprechpartner:  www.ljr-brandenburg.de

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( www.bmfsfj.de) bietet auf seiner Homepage umfangreiche Informationen zum Thema Freiwilliges Jahr. Dort ist auch kostenlos eine Broschüre dazu zu bestellen.

Innerhalb eines Freiwilligen Ökologischen Jahres ist man im Natur- und Umweltschutz tätig.
Darüber gibt  www.foej.de Auskunft. Wer sich speziell für ein Jahr im kulturellen Bereich interessiert, findet Bewerbungsbögen und vieles mehr unter  www.bkj.de/reininsleben. Über die sportliche Variante informiert die Deutsche Sportjugend unter  www.dsj.de. Die Haupteinsatzländer für ein Freiwilliges Jahr im Ausland sind Frankreich und Groß Britannien. Es folgen Polen, Russland und Irland.

Alles Wichtige zu Auslandsaufenthalten und internationalen Begegnungen gibt es beim Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienst unter  www.ijab.de, der dazu auch eine spezielle Website eingerichtet hat:  www.rausvonzuhaus.de bzw. bei der One-World-Jobs Datenbank, wo man gezielt nach passenden Möglichkeiten suchen kann:  www.oneworld-jobs.org
Der Freiwilligendienst des Auswärtigen Amtes „kulturweit“ ist über die Deutsche UNESCO-Kommission e.V. ein weiterer Ansprechpartner für internationale Freiwilligendienste:  www.kulturweit.de

Die Organisation Rainbow Garden Village ( http://www.rainbowgardenvillage.com/) konzentriert sich auf die individuelle Ausarbeitung von Freiwilligendiensten in Afrika und Asien in verschiedenen Bereichen für Schüler und Studenten und arbeitet in allen Zielländern verantwortungsvoll mit eigenen Teams und nicht mit Fremdveranstaltern.

Info: Wer ein Freiwilliges Jahr absolviert hat, kann unter Umständen auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I erheben. Dazu muss man innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dies wäre bei einem Freiwilligen Jahr der Fall.

Bundesfreiwilligendienst (BFD) – ab 01.07.2011
Mit dem Wegfall des Zivildienstes führt die Bundesregierung zum 01.Juli 2011 den Bundesfreiwilligendienst ein.
Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Zielgruppe: alle Altersgruppen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • üDauer: in der Regel 12, mindestens 6 und max. 24 Monate
  • üFreiwillige bis 27 Jahre Vollzeit | älter als 27 Jahre: auch Teilzeit möglich
  • üArbeitsmarktneutral: keine Verdrängung oder Ersatz regulärer Arbeitskräfte; nur unterstützende Tätigkeiten
  • üEinsatzbereiche: Sport, Integration, Kultur, Bildung etc.
  • üSozialversicherung: Freiwillige werden gesetzlich sozialversichert. Einsatzstelle zahlt Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil in die gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Berechnungsgrundlage: Taschengeld + Wert der Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung)
  • üein Taschengeld wird mit den Einsatzstellen vereinbart (neu ab 01.01.2013: max. 348 € im Monat)
  • üEinsatzstellen sorgen auf ihre Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung
  • üPädagogische Begleitung: soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl sollen hierbei gestärkt werden. Gesamtdauer der Seminare beträgt, bezogen auf eine 12monatige Teilnahme, mindestens 25 Tage, davon entfallen fünf Tage auf ein Seminar zur politischen Bildung; dies wird in den 17 staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt – auf Wunsch der Träger zusammen mit Teilnehmern des FSJ/FÖJ.  Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, nehmen in angemessenem Umfang an den Seminaren teil.
    BFD und Arbeitslosengeldempfänger 
    neu ab 01.01.2013: 200 € Taschengeld anrechnungsfreiWer 12 Monate BFD leistet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • ALG II-Bezieher während BFD nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen
  • ALG II-Empfänger können grundsätzlich teilnehmen

 www.bundesfreiwilligendienst.de 

 neu: Bundesfreiwilligendienst in der Flüchtlingshilfe


Freiwilligendienste in Potsdam-Mittelmark

  • Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin: Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres und „Bundesfreiwilligendienst“
    Referentin Freiwilligendienste: Birgit Mathissen
    Lichterfelder Allee 45, 14513 Teltow
    Tel.: 03328/ 433-518 | Fax: 03328/ 470-364
    E-Mail: birgit.mathissen@diakonissenhaus.de
    Homepage
  • Internationaler Bund e.V.- Freiwilligendienste Brandenburg
    Johannisburger Anger 4, 14772 Brandenburg an der Havel
    Tel.: 03381/ 730 44- 26 | Fax: 03381/ 730 44 14
    E-Mail: freiwilligendienste-Brandenburg@ib.de
    Homepage:  www.internationaler-bund.de |  www.ib-freiwilligendienste.de/brandenburg

Neues EU-Programm: „Europäisches Solidaritätskorps“
Im Oktober 2018 ist das EU-Programm „Europäisches Solidaritätskorps“ in Kraft getreten. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die sich unterschiedlichen Formaten engagieren können. Ziel des Programms ist es, mit der Förderung von freiwilligem Engagement und praktizierter europäischer Bürgerschaft ein Zeichen für ein solidarisches und soziales Europa zu setzen. Aktionsformate sind: Freiwilligendienste, Freiwilligenteams, Solidaritätsprojekte, Praktika und Arbeitsstellen.
Weitere Infos unter www.solidaritaetskorps.de