

Vereinsrecht
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes – Neuregelungen seit 2013
- Erhöhung der
Freibeträge für Übungsleiter
- Erhöhung der
Ehrenamtspauschale
- Anhebung der Zweckbetriebsgrenze auf 45.000 Euro
- Regelung der zeitnahen Mittelverwendung: der Zeitraum wird auf die auf den Zufluss folgenden 2 Kalender- oder Wirtschaftsjahre erweitert
- Entschärfung der Haftungsregelung für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder: „Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“
- Muster für
Spendenbescheinigungen
Bildung von Rücklagen: Nachholung der Bildung von freien Rücklagen ist seit 2014 in den nächsten 2 Jahren möglich.
neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018: neue Regelungen gelten auch für Vereine
Weitere Informationen für Vereine
- www.verein-aktuell.de
- Pro-bono-Rechtsberatung für Gemeinnützige Organisationen (UPJ)
- Ehrenamtliche Vorstandsarbeit in Vereinen
- Ratgeber des Landes Brandenburg „Vereine und Steuern“