CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein „Zukunftspakt Ehrenamt“ zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurde nun auch Dr. Christiane Schenderlein als Staatsministerin für Sport und Ehrenamt ernannt. Im Einzelnen enthält der Koalitionsvertrag folgende Vorhaben:
Übungsleiter-Freibetrag und Ehrenamtspauschale: Der Übungsleiter-Freibetrag soll von 3.000 € auf 3.300 € angehoben werden, die Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 €.
Ab wann diese Erhöhungen gelten sollen, ist noch nicht absehbar. Geplant waren sie schon im letzten Jahr, sind aber nicht umgesetzt worden.
Zeitnahe Mittelverwendung: Schon jetzt müssen kleinere Vereine ihre Mittel nicht zeitnah verwenden, wenn sie jährliche Einnahmen von nicht mehr als 45.000 € haben.
Diese Grenze soll auf 100.000 € steigen.
Sphärenaufteilung: Derzeit müssen Sie Ihre Einkünfte der jeweiligen Sphäre zuordnen (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). Nach dem Willen der Koalitionäre soll diese Zuordnung entfallen, wenn der Verein aus wirtschaftlichen Tätigkeiten Einnahmen von weniger als 50.000 € im Jahr erzielt.
Entbürokratisierung: Etwas unspezifisch ist vorgesehen, die Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang sollen auch datenschutzrechtliche Anforderungen an Vereine auf europäischer Ebene herabgesetzt werden.
Freiwilligendienste: Gerade im Vereinsbereich sind zahlreiche „Bufdis“ und „FSJler“ tätig. Hier sollen mehr Stellen geschaffen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld zur Verfügung gestellt werden.
Sachspenden: Eine weitere Forderung aus der Praxis, die Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden, wird ebenfalls aufgegriffen.
(Quelle: Mandanten-Information für Vereine Juni 2025; RA Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de)