Mit dem Steueränderungsgesetz, das ab 01.01.2026 in Kraft ist, ergeben sich auch für den Gemeinnützigkeitsbereich ein paar Änderungen, so z.B.:
Erhöhung Übungsleiter-Freibetrag auf 3300 € und Ehrenamtspauschale auf 960 €.
Zeitnahe Mittelverwendung für kleinere Vereine: Erhöhung der Freigrenze auf 100.000 €
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Erhöhung der Freigrenze auf 50.000 €