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Bürgerstiftungen
Bislang sind eher Stiftungen bekannt, die durch einen Stifter, eine Stifterfamilie oder ein Unternehmen ins Leben gerufen wurden, einen oder mehrere klare Zwecke verfolgen und nicht räumlich beschränkt sind.
Bei der Bürgerstiftung handelt es sich um eine Form einer gemeinnützigen Stiftung, die auch Möglichkeiten für potentielle Stifter mit kleinerem Vermögen bietet. Natürliche Personen, Betriebe, Unternehmen und Organisationen finden sich zu einer Bürgerstiftung zusammen, um in einer räumlich begrenzten Region dauerhaft tätig zu werden.
Durch das Zusammenfügen vieler kleinerer Geldbeträge lässt sich so ein dauerhaftes und stetig anwachsendes Stiftungsvermögen mit nachhaltiger Wirkung bilden. Kleinere und größere Geldleistungen mehrerer Stifter bilden gemeinsam das Grundstockvermögen einer Bürgerstiftung.
Das Gesetz legt kein erforderliches Mindestvermögen für eine Bürgerstiftung fest. Die Stiftungsbehörde muss jedoch prüfen, ob es im Einzelfall den Stiftungszweck nachhaltig und über einen längeren Zeitraum erfüllt. Es wird davon ausgegangen, dass dafür ein Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich ist. Der Vorteil gegenüber Vereinen besteht darin, dass eine Stiftung ihr Geld nicht „zeitnah verwenden“ muss, sondern langfristig damit arbeiten kann. Das eigentliche Stiftungsvermögen wird dabei nicht angetastet. Das macht eine Bürgerstiftung weniger abhängig von der wirtschaftlichen Situation, politischen Mehrheiten sowie wechselnder Spendenbereitschaft.
Eine Bürgerstiftung stellt keine Konkurrenz zu bereits existierendem Engagement, etwa in Vereinen, vor Ort dar, sondern mit ihr lassen sich verschiedene Kräfte bündeln, um so mehr zu erreichen.
Neben den Geld-Stiftern gibt es in einer Bürgerstiftung auch so genannte Zeit-Spender, die selbst Projekte entwickeln und realisieren. Der Erfolg dieser Form des bürgerschaftlichen Engagements bedarf außer finanziellen Mitteln des weiteren Ideen und Arbeitskraft. So kann das Mitwirken an einzelnen Bürgerstiftungsprojekten auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung sein, die einem guten Zweck dient und auch Befriedigung und Anerkennung schafft.
Seit Juni 2000 gibt es Steuerbegünstigungen für Stifter und Zustifter. So sind Spenden an gemeinnützige Stiftungen bis ca. 20.000 Euro im Jahr steuerlich absetzbar.
Jedes Jahr wird am 1. Oktober bundesweit der Tag der Bürgerstiftungen begangen. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit soll so auf diese Form der Stiftung gelenkt werden als eine weitere Idee für bürgerschaftliches Engagement.
Wer mehr darüber erfahren möchte, findet hier unter folgenden Links weitere Möglichkeiten, sich über Bürgerstiftungen zu informieren:
www.die-deutschen-buergerstiftungen.de
Internetseiten des Arbeitskreises Bürgerstiftung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
www.stiftungen.org
Homepage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen mit allgemeinen Informationen zum Thema Stiftung