Um pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in ihrem Alltag noch stärker zu entlasten, können im Land Brandenburg jetzt auch Einzelpersonen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als sogenannte „alltagsunterstützende Angebote“ gemäß § 45a SGB XI anerkannt werden. Das bedeutet: wenn ein Nachbarschaftshelfer für seinen ehrenamtlichen Einsatz von der pflegebedürftigen Person einen Geldbetrag erhält, kann die pflegebedürftige Person dafür den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 131 Euro nutzen. Auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Versicherten Anspruch, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben.
Alle Informationen über die neuen Regelungen zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege im Land Brandenburg sind auf dem neuen Online-Portal „Nachbarschaftshilfe Brandenburg“ veröffentlicht: www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de .
Es enthält auch Hinweise zur notwendigen Registrierung.