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Bußgelder

Viele gemeinnützige, insbesondere örtliche Organisationen haben die Bußgeldzuweisung bereits als eine wichtige Einnahmequelle entdeckt. Trotzdem ist diese Möglichkeit noch nicht allen bekannt.
Bei Bußgeldern handelt es sich um Geldstrafen, die Privatpersonen oder Unternehmen per Gerichtsurteil oder durch einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft auferlegt wurden. Da es sich hierbei nicht um Spenden handelt, darf keine Bestätigung der Zuwendung erfolgen. Bußgelder werden durch Amts-, Landgerichte, Wirtschaftstrafkammern und Staatanwaltschaften vergeben. Dabei steht es den Strafrichtern und Staatanwälten völlig frei, wen sie bedenken möchten, daher ist die Bußgeldwerbung besonders wichtig.

Kontakte zu den Richtern, Anwälten, Schöffen oder auch Gerichtsschreibern sind dabei unerlässlich, da all diese Vorschläge machen können, wer eine Zuweisung erhalten soll.
Bei den Oberlandesgerichten existiert eine Liste der Einrichtungen und Organisationen, die an Bußgeldern Interesse haben. Um sich dort eintragen zu lassen, muss ein Schreiben an die Oberlandesgerichte mit der Bitte um Eintragung in die Liste der zuweisungsberechtigten Organisationen gerichtet werden. Satzung, Auszug aus dem Vereinsregister, Freistellungsbescheid und eine Zustimmung zur Unterrichtung der listenführenden Stelle über die Gemeinnützigkeit sollten beigelegt werden.

Die Eintragung gilt je nach Oberlandesgericht in aller Regel für ein bis zwei Jahre. Es gibt die Informationen an die nachgeordneten Gerichte weiter. Zuvor sollte jedoch noch die Einrichtung eines separaten Bußgeldkontos, Drucken von Adress-Aufklebern mit dem Bußgeldkonto und Überweisungsträger mit dem Vermerk „Aktenzeichen“ und „keine Spende“ erfolgen. Diese werden jedem Schreiben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften beigelegt.

Etwas aufwendig ist die Bußgeldverwaltung, bei der die Zahlungseingänge überwacht und bestätigt werden müssen. Oftmals werden die Gelder in Raten gezahlt, wobei für den Empfänger unterschiedliche Meldepflichten bestehen. Auf jeden Fall sollten bei den entsprechenden Stellen genaue Auskünfte zu den einzelnen Modalitäten eingeholt werden.

(Die Informationen wurden größtenteils entnommen aus: „Bußgeldwerbung- Ein Potenzial mit Zukunft“ von H.-J. Hönig in Fundraising- Ein Finanzierungshandbuch für Umweltinitiativen und Agenda 21 Projekte, Oekom Verlag 2001)