Vereinsrecht

Gemeinnützigkeitsrecht – Neuregelungen ab 2026

  • Erhöhung der  Freibeträge für Übungsleiter
  • Erhöhung der  Ehrenamtspauschale
  • Ab 1. Januar 2026 wird die Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung bei gemeinnützigen Vereinen von 45.000 € auf 100.000 € jährliche Gesamteinnahmen angehoben. Vereine, die unter dieser Grenze bleiben, müssen Mittel nicht zwingend zeitnah (innerhalb von zwei Jahren) für satzungsgemäße Zwecke ausgeben, was Rücklagenbildung und Projektplanung erleichtert.
  • Die Steuerpflicht für Vereine bleibt allerdings unverändert: Die Umsatzgrenze zur Steuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beträgt weiterhin 45.000 Euro.
  • Betragsgrenze für vereinfachten Zuwendungsnachweis bleibt bei 300 Euro
  • Muster für  Spendenbescheinigungen

Bildung von Rücklagen: Nachholung der Bildung von freien Rücklagen ist seit 2014 in den nächsten 2 Jahren möglich.

Europäische Datenschutz-Grundverordnung seit Mai 2018: Regelungen für Vereine

Weitere Informationen für Vereine