Vereinsrecht
Gemeinnützigkeitsrecht – Neuregelungen ab 2021
- Erhöhung der Freibeträge für Übungsleiter
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale
- neue steuerbegünstigte Zwecke: Klimaschutz, Diskriminierung, Ortsverschönerung, Freifunk, Friedhöfe
- Regelung der zeitnahen Mittelverwendung: Gemeinnützige Vereine mit jährlichen Einnahmen von 45.000 € oder weniger unterliegen jetzt nicht mehr den strengen Maßstäben der zeitnahen Mittelverwendung. Diese Neuregelung soll insbesondere zu einem Bürokratieabbau bei kleineren Vereinen beitragen.
- Höhere Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben möglich: die geltende Freigrenze hat der Gesetzgeber nun auf 45.000 € angehoben.
- Betragsgrenze für vereinfachten Zuwendungsnachweis auf 300 Euro erhöht
- Muster für Spendenbescheinigungen
Bildung von Rücklagen: Nachholung der Bildung von freien Rücklagen ist seit 2014 in den nächsten 2 Jahren möglich.
neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018: neue Regelungen gelten auch für Vereine
Weitere Informationen für Vereine
- www.verein-aktuell.de
- Pro-bono-Rechtsberatung für Gemeinnützige Organisationen (UPJ)
- Ehrenamtliche Vorstandsarbeit in Vereinen
- Ratgeber des Landes Brandenburg „Vereine und Steuern“