Vereinsrecht
Gemeinnützigkeitsrecht – Neuregelungen ab 2026
- Erhöhung der
Freibeträge für Übungsleiter - Erhöhung der
Ehrenamtspauschale - Ab 1. Januar 2026 wird die Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung bei gemeinnützigen Vereinen von 45.000 € auf 100.000 € jährliche Gesamteinnahmen angehoben. Vereine, die unter dieser Grenze bleiben, müssen Mittel nicht zwingend zeitnah (innerhalb von zwei Jahren) für satzungsgemäße Zwecke ausgeben, was Rücklagenbildung und Projektplanung erleichtert.
- Die Steuerpflicht für Vereine bleibt allerdings unverändert: Die Umsatzgrenze zur Steuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beträgt weiterhin 45.000 Euro.
- Betragsgrenze für vereinfachten Zuwendungsnachweis bleibt bei 300 Euro
- Muster für
Spendenbescheinigungen
Bildung von Rücklagen: Nachholung der Bildung von freien Rücklagen ist seit 2014 in den nächsten 2 Jahren möglich.
Europäische Datenschutz-Grundverordnung seit Mai 2018: Regelungen für Vereine